Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 
    1. Für die vertragliche Beziehung zwischen der silverr GmbH mit Sitz in der Sckellstr. 6, 81667 München im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem NUTZER (im Folgenden kurz "NUTZER" genannt, zusammen hier auch als „PARTEIEN“ bezeichnet), über die Bereitstellung von Software as a Service (SAAS) im Bereich Compliance und HR (im Folgenden kurz „Leistungen“), gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des NUTZERS werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des NUTZERS Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem NUTZER (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. 
    4. Diese AGB gelten ausschließlich für die vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und solchen NUTZERN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. 
    5. Diese AGB gelten bereits mit der ersten Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen, unabhängig davon, ob das ausgewählte Angebot für den NUTZER kostenpflichtig ist. 
    6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist. 
  2. Leistungsgegenstand (SAAS)
    1. Der ANBIETER bietet seinen NUTZERN eine technische Softwarelösung (nachfolgend kurz „Software“ genannt) im Bereich Compliance und HR an. Die einzelnen, konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsangebot des ANBIETERS.
    2. Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig; Inhalte und Preise ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsangebot des ANBIETERS. 
    3. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.
  3. Nutzungsvertrag; Registrierung
    1. Der NUTZER muss sich zur vollständigen Benutzung des Leistungsangebotes mittels einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren.
    2. Die Registrierung erfolgt unter Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung und erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der geforderten Daten. 
    3. Eine Anmeldung im Namen eines Dritten – unabhängig von dessen Einverständnis – sowie die Mehrfachanmeldung eines NUTZERS unter verschiedenen Namen sind nicht zulässig. Der ANBIETER behält sich die Überprüfung der bei der Registrierung angegebenen Daten durch geeignete Maßnahmen ausdrücklich vor. 
    4. Mit Bestätigung der Registrierung durch den ANBIETER kommt zwischen ANBIETER und dem NUTZER ein Vertrag über die Nutzung der Software (nachfolgend "Nutzungsvertrag" genannt) zustande. 
    5. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
    6. Im Rahmen des Vertrages über die Nutzung der Inhalte ist es dem NUTZER gestattet, die Funktionen zu eigenen Zwecken im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. 
    7. Die Nutzung von bestimmten Funktionen kann speziellen Bedingungen unterliegen. Der ANBIETER behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und die weitere Nutzung der Software von der Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen abhängig zu machen.
    8. Der NUTZER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der NUTZER im Rahmen dieses Vertrages Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
    9. Die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrags richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. 
    10. Das Recht der PARTEIEN, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (außerordentliche Kündigung), bleibt unberührt.
  4. Pflichten des NUTZERS 
    1. Der NUTZER verpflichtet sich die vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Funktionen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. 
    2. Der NUTZER ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z.B. durch die regelmäßige Durchführung von Updates des verwendeten Betriebssystems) bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der NUTZER zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken. 
    3. Der NUTZER ist im Falle der Registrierung verpflichtet seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm gewählte Passwort, jederzeit geheim zu halten und jeglichen unberechtigten Zugang auf sein Nutzerkonto durch Dritte mittels geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Der NUTZER ist verpflichtet, den ANBIETER umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden könnten. Der NUTZER haftet für einen etwaigen Missbrauch des Nutzerkontos und/oder seiner Daten.
    4. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem NUTZER. 
    5. Der NUTZER ist verpflichtet, dass die von ihm eingegebenen Informationen und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der ANBIETER behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung zivil- und/oder strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich vor. Der NUTZER stellt den ANBIETER bereits jetzt von möglichen Regressansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Bestimmung etwaig resultieren.
    6. Der NUTZER erkennt an, dass er bei Verstoß gegen die hier aufgestellten Bedingungen jederzeit durch den ANBIETER vorübergehend oder dauerhaft vom Angebot ausgeschlossen („deaktiviert“) werden kann.
    7. Der NUTZER ist zur Durchführung von Updates verpflichtet. Die Kompatibilität der Software mit veralteten Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.
  5.  Support
    1. Die Erbringung von etwaigen Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen seitens des ANBIETERS wird gesondert zwischen den PARTEIEN vereinbart.
    2. Dies gilt auch für die Vereinbarung darüber, wann ein Supportfall vorliegt.
  6. Vergütung
    1. Es fällt die Vergütung gem. Leistungsübersicht an; hiervon ausgenommen ist eine ggf. kostenfreie Testphase, sofern dies dem NUTZER entsprechend angeboten wird. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der vom NUTZER gewählten Funktion sowie der jeweiligen Vertragslaufzeit. 
    2. Die Vergütungspflicht des NUTZERS bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den NUTZER verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt. 
    3. Alle durch den NUTZER zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich sofort nach Vertragsschluss im Voraus fällig. Es gelten die angebotenen Zahlungsdienste. Der NUTZER erklärt sein Einverständnis, die Rechnung auf elektronischem Wege übermittelt zu bekommen.
  7. Verzug
    1. Ist der NUTZER mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
    2. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der NUTZER bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist.  Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
    3. Ist der NUTZER mit der Entrichtung der fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen in Verzug ist der ANBIETER nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung zur Sperrung des Benutzerkontos berechtigt. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt im Falle einer solchen Sperrung des Nutzerkontos unberührt.
  8. Haftung auf Schadensersatz 
    1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern. 
    2. Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der NUTZER regelmäßig vertrauen darf. 
    3. Innerhalb der Grenzen aus Ziffer 8.2 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der NUTZER ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
    4. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann. 
    5. Der NUTZER stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung dieser AGB durch den NUTZER, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der NUTZER erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten. 
  9. Urheberrecht, Schutzrechte, Referenznutzung 
    1. Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts. 
    2. Die gesamte Daten- und Datenbankstruktur darf nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Dem NUTZER wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, Nutzungsrecht zur Nutzung der Software eingeräumt. Jede kommerzielle Nutzung ist ohne die vorherige Einwilligung des ANBIETERS in jedem Fall unzulässig. 
    3. Die automatisierte Datenabfrage durch Skripte, Bots, Crawler, o.ä., durch Umgehung der Suchmaske, durch Suchsoftware oder vergleichbare Handlungen (insbesondere Data Mining oder Data Extraction) und das Abgreifen der geschützten Daten und Datenbankinhalte auf andere Weise ist nicht zulässig. Die diesbezügliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    4. Der NUTZER gestattet dem ANBIETER die vertragliche Zusammenarbeit zum Zwecke der (Eigen-) Werbung, insbesondere auf der Website oder sozialen Netzwerkprofilen des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“) zu erwähnen. 
  10. Weiterentwicklung
    1. Der ANBIETER behält sich im Zuge einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. 
    2. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung an den NUTZER erfolgen. Entstehen für den NUTZER durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
  11. Sachmängel
    1. Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
    2. Bei Sachmängeln kann der ANBIETER zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS durch Beseitigung des Mangels, durch die Bereitstellung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die ANBIETER zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. 
    3. Der NUTZER unterstützt den ANBIETER bei der Fehleranalyse und Mangelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme unverzüglich und konkret beschreibt, den ANBIETER umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die ANBIETER wird die Mangelbeseitigung durch Fernwartung erbringen. 
  12. Datenschutz, Geheimhaltung 
    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der NUTZER zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des NUTZERS entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter https://silverr.onepage.me/datenschutz
    2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  13. Vertragslaufzeit, Kündigung, Löschung des Kontos
    1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
    2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
    3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  14. Verfügbarkeit der Software 
    1. Der ANBIETER strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Der NUTZER ist sich jedoch darüber im Klaren und stimmt zu, dass insbesondere bei nicht vom ANBIETER beeinflussbaren Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht vom ANBIETER zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt oder bei Wartungsarbeiten der Software die Verfügbarkeit der Software eingeschränkt sein kann. Störungen in diesem Sinne beeinträchtigen nicht die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung durch den ANBIETER.
    2. Die Verfügbarkeit der Software beträgt im Durchschnitt 97% pro Jahr abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen.
  15. Widerrufsrecht
    Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
  16. Allgemeine Bestimmungen 
    1. Soweit gesetzlich zulässig ist der Erfüllungsort sowie Gerichtsstand der Sitz des ANBIETERS. 
    2. Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst. 
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Software findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. 

 

Stand: Oktober 2024

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